Was ist wenn jemand die Freunde des Gesangs einlädt ? (Administrator)
Die Freunde des Gesangs kurz gesagt KEKOS dürfen in keinster Weise haftbar für falsche Zeitplanungen, kontraproduktive Veranstaltungen, Ausfälle der Sänger und Krankheiten etc gemacht werden. Hier handelt es sich rein um eine Männerfreundschaft, die kein Verein oder neV oder sonstiges ist. Sollte ein Veranstalter denken hier handelt es sich um einen Verein, liegt er falsch, und hat keinerlei Ansprüche auf Ausfälle, und Auftrittszeiten. Zum Aufwand jedes Einzelnen, hat der Veranstalter zu erfragen, welche Aufwandsentschädigung wie Fahrtkosten zum Üben oder zur Veranstaltung gekostet hat. Es wird im allgemeinen der Betrag der öffentlichen Verkehrsmittel verlangt. Der Veranstalter muß dafür Sorge tragen diese Beträge jedem Einzelnen auszuzahlen,oder der Sänger beauftragt einen Berechtigten, der die Liste der Beteiligten notiert, und später jedem Einzelnen auszahlt. Hier sind die Aufwandskosten zu den Übungsstunden, der Hin und Rückfahrt jedem geladenen Sänger zu zahlen. Sollte aus Zeitmangel oder Verzögerung der Veranstaltung der gewünschten Vortragszeit ein Engpass entstehen, und ein anderer Veranstalter auf die Freunde des Gesanges warten, muß der vorhergehende Veranstalter jeden Sänger die Kosten ersetzen, und auch ohne Auftritt die Kosten auszahlen. Die Sänger können ohne einen Auftritt die Veranstaltung verlassen, da kein Vertrag (auch mündlich) abgeschlossen wird, und Gagen oder sonstige Beträge eingenommen werden. Somit ist jeder Veranstalter für seine Veranstaltung selbst haftbar, und kann den Freunden des Gesangs (kurz KEKOS) keine Vorschriften machen oder ggf bei Nichterscheinen oder anderen Terminen ein Ersatz oder eine Entschädigung verlangen. Hier handelt es sich um freiwillige Vorträge der Lieder und Vorträge. Sollte bei einer Veranstaltung keine Interesse zum Gesang entstehen, da entweder zu wenig Gäste oder Zuhörer erschienen sind oder der Veranstalter im Gesamtrahmen sich verkalkuliert hat, oder eine kontraproduktive Situation entsteht, haben die geladenen Sänger in keinster Weise etwas damit zu tun, und distanzieren sich von jeglichen Planungen oder Veranstaltungen Anderer. Die Männerfreundschaft Kekos ist in keinster Weise haftbar zu machen und hat in keinster Weise eine Interesse daraus Gelder einzunehmen, die nicht im Rahmen jedes Einzelnen seiner Aufwandskosten entstehen. Die Sänger sind auch keinem Verein angeschlossen, da man sich aus allen Bereichen im Umkreis trifft. Nichts anderes ist es wie bei einem Stammtisch der sich zu Pflege des Allgemeingutes der Volksmusik trifft, und diese auch singt. Nichts anderes ! Hier handelt es sich auch nicht um eine sogenannte Interessengemeinschaft, die einen Vereinscharakter hat. Die Förderer der Freunde unterstützen die Interesse des Gesangs, und stellen zB. die Homepage zur Verfügung, und sind nicht zu Zwecken der finanziellen Unterstützung oder gewinnbringenden Eigenschaft auf dieser Homepage, sondern werden nur vom Betreiber der Homepage verlinkt.
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